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Wer bestätigt Anzahl der Wohneinheiten ?

Der Titel sagt es schon. Die Frage ist..wer bestätigt gegenüber der KFW die tatsächliche Anzahl der WE in einem Wohnhaus / Neubau
Durch die neuen Förderungen sind ja manche Bauherrn ganz wild darauf irgendwo im Haus noch ne zusätzliche Wohnung unter zu bekommen um doppelte oder gar dreifache Förderung zu bekommen
Die technischen Regeln was eine WE beinhalten muss um als eigenständige Wohnung zu gelten sind soweit klar.
Aber wie immer gibt es Grenzfälle wenn z.b irgendwo im Keller noch ne kleine WE rein gequetscht wird...

Frage : wer bestätigt eigentlich rechtskräftig gegenüber der KFW wie viele Wohnung es an Schluss tatsächlich sind ?
Ist das die Aufgabe des Energieberaters oder eher Sache vom Bauamt. ??
Wie seht Ihr das ?

Gefragt am: 28.02.2020 09:34:02 von Klaus Knebel

14 Antworten

Gegenüber der KfW bestätigt dies der Energie-Effizienzexperte.

Geantwortet am: 02.03.2020 08:48:34 von Werner Landgraf

Wo steht, dass der Energie-Effizienzexperte das verantwortlich bestätigen muss??

Geantwortet am: 17.03.2020 11:59:49 von Energieberater

Antwort auf von forenadmingeb@…

Grundsätzlich ist der Energie-Effizienzexperte dafür da, die Umsetzung der Vorgaben aus Merkblatt und Technischen Mindestanforderung unter zuhilfenahme der FAQ zu prüfen und gegenüber der KfW zu betätigen. Man ist sozusagen "Vollstrecker".

Ich habe schon oft mit der KfW kommuniziert. Wenn etwas von der KfW nicht eindeutig formuliert war, war immer die Aussage, dass dies dann im Ermessen des Experten liegt.

Geantwortet am: 17.03.2020 13:28:41 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

@Landgraf: Kann ich nur bestätigen. Die KfW gibt uns viel mehr Freiheit als angemein angenommen wird.
Anzahl WE: Wer schreibt und unterschreibt den Förderantrag? Genau, der EB.

Geantwortet am: 17.03.2020 23:20:39 von Herbert Stapff

Antwort auf von forenadmingeb@…

Die Meinung teile ich nicht ganz. Der Experte ist lt. Merkblatt dazu verpflichtet das Erreichen des Effizienzhausniveaus zu bestätigen. Von einer Bestätigung der Anzahl der WE ist an keiner Stelle die Rede. Sinnvoll ist sicher, im Vorfeld bei der Planung den Kunden in die richtige Richtung zu führen, damit die Anforderungen für die WE´s erfüllt werden.
Genaugenommen geht´s an der Stelle um die Finanzierung, da der Kunde für jede weitere WE mehr Geld von der Bank erhält. Insofern sollte es die Aufgabe der Bank sein, für das mehr an Finanzmittel für den Bauhern die Einhaltung der Anforderungen - möglicherweise in Zusammenarbeit mit dem Experten - im Vorfeld zu prüfen und im Nachgang zu bestätigen. Schließlich haftet die Bank für die Finanzierung und verdient noch an der höheren Finanzierungssumme. Somit sollte sich auch darum kümmern...

Geantwortet am: 18.03.2020 06:06:27 von Energieberater

Antwort auf von forenadmingeb@…

@energieberater: In Merkblättern steht Gott sei Dank nicht alles, denn dann bräuchte man uns nicht mehr. Ich bin aber auch kein Bürokrat, sondern nur Phragmatiker mit GMV, der dem Hausbesitzer zur Seite steht.
Was eine WE ist, weiß jeder, ist nicht sehr schwer. Ich fülle den Förderantrag aus, trage dabei die Anzahl der WE ein und unterschreibe den Antrag. Wer stellt also fest, wieviele WE vorhanden sind? Alles klar? Außerdem: Beim 430 brauchts keine Bank.

Geantwortet am: 18.03.2020 11:25:32 von Herbert Stapff

Antwort auf von forenadmingeb@…

Eigentlich sollte es Sache vom Bauamt sein....denn es hängen ja unter Umständen auch baurechtliche Dinge an der Anzahl der WE.

Geantwortet am: 18.03.2020 11:52:28 von Klaus Knebel

Antwort auf von forenadmingeb@…

Die KfW hat eine eigene Definition der Wohneinheit, unabhängig vom Bauamt. Und in den BzA/BnD bestätigt der Experte die Anzahl. Und er bürgt für alles, was er dort einträgt, dass es richtig ist.

Geantwortet am: 18.03.2020 14:05:20 von Werner Landgraf

Antwort auf von forenadmingeb@…

Das hat mir die KfW auf meine Frage zu schaltbaren/teilbaren Wohneinheiten geantwortet:

Wir verstehen, dass Sie sich von uns eine Beurteilung der Anzahl der Wohneinheiten wünschen. Als Förderinstitut stellen wir Ihnen zur Klärung des Sachverhaltes die anzuwendende Definition von Wohneinheiten im Sinne der KfW-Förderprodukte in dem jeweiligen Produktmerkblatt zur Verfügung.

Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt durch den Antragsteller ggf. mit Ihrer Unterstützung als Energieeffizienz-Experte. Für die Förderung stellen wir – bis auf Fälle absichtlicher Falschangaben – ohne weitere Prüfung auf die Angaben in der "Bestätigung zum Antrag" ab.

Geantwortet am: 01.04.2020 12:01:16 von Hitstone

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hallo zusammen,

der Energieeffizienzexperte erklärt in der BzA unter Punkt 5. ausdrücklich, dass die Angaben unter Punkt 3. oder Punkt 4. der BzA vollständig und richtig sind.

Die Anzahl der Wohneinheiten wird unter Punkt 2. angegeben. Diesen Punkt bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift, nicht der Eff-Experte.

Alles andere würde auch wenig Sinn ergeben, da der Eff-Experte ansonsten nicht nur alle Wohnungen besichtigen und auf ihre Tauglichkeit und vorliegende Baugenehmigung als Wohnung überprüfen müsste, sondern zusätzlich auch noch die Eigentumsverhältnisse prüfen müsste.

Unter Punkt 1. gibt der Antragsteller an in welcher Art des Immobilienbesitzes er den Antrag stellt. Auch dies zu überprüfen, kann kaum Aufgabe des Eff-Experten sein und ist es nach dem Wortlaut des Formulars auch eindeutig nicht.

Geantwortet am: 16.04.2020 18:12:21 von Rokay

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hallo, ist interessant den Beitrag gerade jetzt hier zu finden. Habe eben zwei Kunden die Definition der Kfw weitergeleitet und gebeten dies bei den Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Der Antrag läuft auf jeden Fall auf zwei WE, wie das Definitionsgemäß im Gebäude vorhanden ist.Ich hoffe,dadurch aus der Verantwortung zu sein.

Geantwortet am: 01.05.2020 19:17:56 von Energieberatung Weingart

Antwort auf von forenadmingeb@…

hallo, bei dieser Frage gibt es wohl viele "Meinungen". Ich kenne einige, die meinten wenn Küchenanschluss da ist, dann ist auch eine Zusätzliche WE möglich. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung oder ähnliches ist nicht erforderlich. Gab es da schon Rückmeldungen von KFW?

Ich hatte mit der KfW diesbezüglich auch schon Kontakt, da ging es darum, ob eine UG-Wohnung als Wohneinheit zu werten ist, wenn sie wegen zu geringer Deckenhöhe nach der vor Ort gültigen Landesbauordnung eigentlich nicht als Wohnung zugelassen ist. Antwort der KfW: 

Bei unserer Förderung gehen wir davon aus, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Die Anzahl der förderfähigen Wohneinheiten prüft und bestätigt der eingebundene Energieeffizienzexperte. Im Zweifelsfall empfehlen wir generell eine Abstimmung mit der untersten Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gebäude fällt.

Daraus könnte man rauslesen,  dass  der Energieberater zumindest ein Auge drauf haben muss. Es könnte zum Beispiel sein, dass das Bauamt die Nutzung der WE als Mietwohnung untersagt, dann gibt es auch keine Wohneinheit zu fördern.  

Antwort auf von energieberater…

Bei Einzelmaßnahmen habe ich vom BAFA mal die klare Aussage bekommen, dass nur die WE zählen, die baurechtlich genehmigt wurden und nicht unbedingt die WE, die man vor Ort sieht.

Ich habe auch gerade den Fall, dass es aus dem Bauschein nicht ersichtlich ist. Die Behörde kann auf Basis der Aktenlage keine Aussage treffen. Vor Ort sind aber alle Merkmale für eine zweite WE erfüllt. Ich bin geneigt, bei den BEG EM zwei WE anzugeben. Wie würdet Ihr vorgehen?

Danke

um zu antworten.